Richtig kündigen im Jahr 2024 – Die telematische Kündigung

Karriere Südtirol
15.12.2023

Richtig kündigen im Jahr 2024 – Die telematische Kündigung

Wer sein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft freiwillig kündigen möchte, muss das seit 2016 telematisch tun. Was früher in einem unterschriebenen Kündigungsschreiben möglich war, wurde deshalb durch eine „digitale“ Kündigung ersetzt, weil in Italien die Praxis der „Blanko-Kündigungen“ weit verbreitet war. Dabei hat sich der Arbeitgeber bereits bei Unterschrift des Arbeitsvertrags auch eine Kündigung unterschreiben lassen, die er jederzeit mit einem Datum versehen konnte um den Mitarbeiter problemlos vor die Tür setzen zu können. Auch eine einvernehmliche Kündigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowie eine Kündigung aus wichtigem Grund (giusta causa) müssen telematisch erfolgen, sonst sind sie unwirksam.

Wie funktioniert die telematische Kündigung?

Die telematische Kündigung erhält immer einen aktuellen digitalen Zeitstempel, kann also nicht zurück oder in die Zukunft datiert werden.

  • Du kannst die Kündigung selbst vornehmen, indem du auf https://servizi.lavoro.gov.it/Dimissioni/ mit deinem SPID oder der elektronischen Identitätskarte CIE einloggst und dort das Kündigungsformular ausfüllst und abschickst.
  • Du kannst über eine dafür ermächtigte Einrichtung die Kündigung in deinem Namen machen lassen. Dazu gehören die Patronate (z.B. KWV), die Gewerkschaften, die Bilateralen Körperschaften, die Arbeitsrechtsberater und die Büros des Arbeitsinspektorats. Sie füllen mit dir zusammen das Online Formular aus und übermitteln es ans Arbeitsministerium.

Das Kündigungsschreiben wird dem Arbeitgeber als PDF Formular per PEC zugestellt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Kündigung kann nur innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Übermittlung zurückgezogen werden.

Die Dauer der Kündigungsfrist (preavviso), also die Mindest-Zeit zwischen der Kündigung und dem effektiven Ende des Arbeitsverhältnisses, hängt (falls nicht anders vereinbart) vom jeweils angewendeten Kollektivvertrag, deiner Einstufung und dem Dienstalter ab. Diese beiden Informationen findest du in deinem Arbeitsvertrag.

Wenn hingegen ein wichtiger Grund (giusta causa) für die Kündigung durch den Arbeitnehmer besteht, kann er fristlos kündigen (Art. 2019 ZGB).

In der Probezeit eines neuen Arbeitsverhältnisses braucht es keine telematische Kündigung.

Weitere Informationen zur Kündigung in Südtirol findest du auch in unserem Ratgeber Die richtige Kündigung“.

 

 

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